Eingabehilfen öffnen

Skip to main content

Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport Helmut Holter lobt für das Jahr 2021 den „Thüringer Demokratiepreis“ aus. Mit dem Preis wird besonderes Engagement in der Arbeit für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ausgezeichnet. Der Preis versteht sich als Beitrag für die öffentliche Wertschätzung und Anerkennung von Menschen, Vereinen und Initiativen, die aktiv für ein demokratisches Miteinander eintreten und dabei neue Ideen umsetzen. 

Minister Holter unterstreicht das Anliegen des Preises: „Viel zu oft erleben wir Rassismus, Ausgrenzung und demokratiefeindliche Parolen. Ein demokratisches Grundverständnis ist in unserer Gesellschaft leider keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen uns Demokratie immer wieder erarbeiten. Mit dem Demokratiepreis würdigen wir deshalb zivilgesellschaftliches Engagement für ein offenes, tolerantes und buntes Thüringen.“

Der Thüringer Demokratiepreis wird im Jahr 2021 zum achten Mal ausgelobt. Er wird seit 2013 an innovative Projekte oder an Einzelpersonen vergeben, die sich mit ihrem vielfältigen Engagement für eine demokratische und offene Alltagskultur besonders verdient gemacht haben.

Es können Initiativen, Vereine und Verbände, regionale Projekte sowie Einzelpersonen ausgezeichnet werden. Für den Demokratiepreis kann man bis zum 31. Juli 2021 vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Die Verleihung umfasst drei Hauptpreise und vier Anerkennungspreise. Die Hauptpreise sind mit 3.000, 2.000 beziehungsweise 1.000 Euro dotiert, die vier Anerkennungspreise mit jeweils 500 Euro. Die Auswahl der Preistragenden erfolgt durch eine Jury unter Vorsitz des Bildungsministers mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bürgerbündnissen, Medien, Wissenschaft, Wirtschaft, Sozialverbänden und Kirchen sowie junger Menschen. Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 29. November 2021 in Erfurt statt.

Auf der Homepage des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit www.denkbunt-thueringen.de steht ein Bewerbungs- bzw. Vorschlagsbogen bereit.

Diese Medieninformation wurde veröffentlicht unter:

bildung.thueringen.de

Felix Knothe

Pressesprecher

  • Aufrufe: 31742

CVJM-Impuls - Dienstag, 11.05.21 I Kraft der Vergangenheit

CVJM-Impuls - kommenden Dienstag - 11. Mai 2021 von 20:00 Uhr- 21:30 Uhr
Für DICH * Für UNS
 
Gemeinschaftlich etwas erreichen! Seit mehr als 175 Jahren engagieren sich Menschen im YMCA / CVJM, um junge Menschen in ihrer Beziehung zu Jesus und zu ihren Mitmenschen zu stärken. Du bist auch dabei, bringst dich ein und bist mit der CVJM Arbeit in Thüringen verbunden.
Was hat dich in der Vergangenheit im CVJM geprägt, damit du heute noch dabei bist?
Vergangenheit | Gegenwart | Zukunft
Wir wollen diese drei wichtigen Etappen als CVJM und persönlich erkunden. 
 
Diesen Dienstag laden wir dich zum ersten von drei Aktionen ein! 
Die ersten zwei Termine werden in digitaler Weise (via ZOOM) und der dritte Termin wird am CVJM Tag am 11. September in Erfurt stattfinden.
 
In den digitalen Aktionen möchten wir gerne eine Person aus dem CVJM Thüringen und eine Person aus dem größeren CVJM Kontext zu Wort kommen lassen.
Es wird je Abend zwei Teile geben:
Erste Teil (ca. 1h) wird in Interviewform und der zweite Teil als Kleingruppenaustausch 30 min) stattfinden. 
 
Eingeladen sind alle Ortsvereine, Mitglieder und Engagierte des CVJM in Thüringen und der CVJM Community.
Lass dich inspirieren und bekommen wertvolle Impulse für dich und deinen Dienst.
 
1. Impuls: „Kraft der Vergangenheit“     
Dienstag, den 11.Mai.2021 | 20:00 - 21:30 Uhr
Mit Frank Schröder (ehemaliger leitender Referent des CVJM Thüringen) und Stefan Nicklas (leitender Referent und Geschäftsführer des CVJM München e.V.) (größter europäischer CVJM Verein)
Zoom-Meeting:
 
Wir freuen uns auf einen impulsreichen Abend für dich persönlich, sowie für uns alle, die mit dem CVJM verbunden sind!
 
Vorausblick:
2. Impuls: „Motivation für meine Gegenwart“ 
Dienstag, den 15.Juni 2021 | 20:00 - 21:30 Uhr
Mit Tina Göltzner (CVJM Thüringen/ TEN SING Arbeitskreisleiterin ) und Michael Götz (leitender Sekretär des CVJM Bayern) 
  • Aufrufe: 32173

CVJM Magazin 01-2021

Das neue CVJM Magazin ist da. Mit neuem frischen Design kannst du dich interessanten Themen annähern, von uns und anderen Landesverbänden hören und Teilhaben am CVJM-Geschehen.

Worauf wartest du noch? Jetzt ==> hier reinlesen.

Möchtest du das Magazin nach Hause bekommen, kannst du es hier kostenfrei bestellen. 

  • Aufrufe: 31884

HERZBRAND- DEIN KREATIVSEMINAR

26.03.2021 BIS 29.03.2021

Bei HERZBRAND geht es um deine von Gott geschenkten Gaben und Fähigkeiten. Du willst deine Kreativität beim Moderieren, in den sozialen Netzwerken oder beim Handwerkern zum Ausdruck bringen und deine Fähigkeiten anderen weitergeben? Dann nutze HERZBRAND 2021 und sei dabei! Es erwarten dich vier vollgepackte Tage mit musikalischen, kreativen Seminaren und hochkarätigen Seminarleitern. Hier bekommst du neue Impulse für deine ehrenamtliche Mitarbeit und Tipps und Tricks für die Umsetzung in deiner eigenen Jugendarbeit. Eingeladen sind alle, die sich in Seminaren als Anfänger ausprobieren oder in dem einen oder anderen Bereich vertiefend weiterentwickeln wollen. Diese Tage werden nicht nur dein Herz, sondern auch dein Umfeld zum Brennen bringen.

WICHTE INFOS:

Aus Thüringen können sieben Teilnehmer zum Preis von je 100 EURO mitfahren. Fahrtkosten entstehen keine, da du bei uns im Kleinbus ab Erfurt und wieder zurück nach Erfurt mitfahren kannst.
Anmelden kannst du dich HIER.

Im zweiten Schritt der Anmeldung betätigst du den Preis von 130 EURO. Die 30 Euro Differenz werden dir bei der Rechnung automatisch abgezogen.
Wähle bitte ZWEI Workshops aus.
Im dritten Schritt der Anmeldung gibst du bitte die Prioritär der Workshops an und dass du im Kleinbnus des CVJM Thüringen mitfährst.
Damit ist gewährleistet, dass du mit uns mitfahren kannst.

Wir wünschen dir viel Spaß und neue kreative Ideen für deine Kinder- und Jugendarbeit.

  • Aufrufe: 32758

Jugendarbeit: Anordnung 5.-20.11.2020

Gestern hat das TMBJS eine > Anordnung für Jugendarbeit erlassen.

Folgendes wurde festgelegt:

  1. Es wird angeordnet, dass Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII, der ambulanten Hilfen zur Erzie­hung nach § 27 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 SGB VIII und Beratungsangebote zur Sicherstellung des Kinderschutzes nach § 20 Abs. 4 Satz 1 ThürKJHAG in den einge­schränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz gemäß § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO wechseln. Für die Durchführung der Angebote gelten die Vorgaben des § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO [siehe unten]
  2. Die Allgemeinverfügung gilt ab 5. November bis einschließlich 20. November 2020, soweit sie nicht früher aufgehoben wird.
  3. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.

Folgende Begründung wurde veröffentlicht:
Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der ambulanten Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) sind gerade in belastenden Situationen wichtige Begegnungs-, Betreuungs- und Beratungseinrichtungen für junge Menschen und ihre Familien, um die Begleiterscheinungen und Folgen der Pandemie besser bewältigen zu können. Es sind Orte, wo junge Menschen und ihre Familien in den Austausch untereinander treten sowie Hilfe, Beratung und Unterstützung erhalten können.
In Anbetracht dieser Sachlage und Umstände ist eine flächendeckende Verfügung des eingeschränkten Regelbetriebes gem. § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO für die Bereiche der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, der ambulanten Hilfen zur Erziehung und für Angebote des Kinderschutzes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 4 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO) unumgänglich. Durch die Anordnung des eingeschränkten Regelbetriebs mit erhöhtem Infektionsschutz gemäß Ziffer 1 dieser Verfügung sind die Vorgaben des § 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO einzuhalten und für alle Angebote uneingeschränkt die Dokumentations- und Meldepflichten gern. § 44 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 5 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO umzusetzen.

Wichtig:
§ 46 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO

Durchführung von Angeboten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

(1) Das Ministerium kann nach § 2 Abs. 2 anordnen, dass bestimmte Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 befristet in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz wechseln. In diesem Fall finden diese Angebote in beständigen, festen und von einander getrennten Gruppen oder in festen Gruppenverbünden statt, die unterschiedliche Angebote in gleichbleibender Zusammensetzung in Anspruch nehmen, jeweils mit stets demselben Personal. Abweichungen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.Innerhalb dieser Gruppen und Gruppenverbünde kann von dem Mindestabstand nach §1 Abs. 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO abgewichen werden. Einzelangebote bleiben von den Sätzen1 und 2 unberührt.

(2) Angebote nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, die der Prävention dienen, finden im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebs mit erhöhtem Infektionsschutz nicht statt.

  • Aufrufe: 33036